5. Finanzielle Fragen und Hilfen
21
〉〉 Vorzeitige flexible Altersrente
〉〉 Höhere Freibeträge bei Wohngeldbezug und
Wohnberechtigungsschein
〉〉 Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen
(Merkzeichen aG).
Der Antrag muss beim Niedersächsischen Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt
Oldenburg) gestellt werden:
Niedersächsisches Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Moslestraße 1, 26122 Oldenburg
Tel. 0441/2229-0
Formulare für Neuanträge und Verlängerung sind im
Sozialamt im Rathaus Wardenburg erhältlich.
Wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt, kann
ein „Parkausweis“ für die Nutzung von ausgewiesenen
Schwerbehindertenparkplätzen beantragt werden.
Ansprechpartnerin:
Bauamt, Zi. 2 – 20
Frau Dilek Tavan, Tel. 04407/73-199
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen (Arbeitslosengeld
II, Sozialhilfe oder Grundsicherung) beziehen, können
Sie sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien
lassen.
Personen, die schwerbehindert sind (Merkzeichen RF)
oder ein Einkommen nur knapp über dem Sozialhilfeniveau
haben, können eine Ermäßigung der Gebühren
beantragen.
Antragsformulare und Informationen:
Rathaus Wardenburg, Sozialamt
Der Antrag muss gestellt werden bei:
ARD/ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice
50656 Köln
oder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de/service
Wohngeld
Der Staat hilft Geringverdienenden oder Einkommensschwachen,
die Kosten für das Wohnen zu tragen. Damit
soll das soziale Grundrecht auf eine angemessene
und familiengerechte Wohnung gesichert werden.
Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung als Mietzuschuss
und für Eigentümer eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung als Lastenzuschuss.
Einen Antrag und Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie bei
der Wohngeldstelle in der Gemeinde Wardenburg.
Ansprechpartnerin:
Sozialamt, Zi. 1 – 20
Frau Claudia Meyer, Tel. 04407/73-129
/service