4. Beratung und Unterstützung
17
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung
Jeder Mensch kann in die Situation geraten, die eigenen
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und entscheiden
zu können. Daher ist es wichtig, selber Vorsorge
für Alter, Krankheit oder einen plötzlichen Notfall
durch folgende Verfügungen zu treffen:
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Willenserklärung,
die den Bevollmächtigten in die Lage versetzt,
für die Vollmacht gebende Person rechtswirksame
Handlungen zu vollziehen. Sogar Eheleute und deren
volljährige Kinder können nur mittels solcher Vollmachten
füreinander tätig werden. Dadurch verhindern Sie
die Einsetzung eines vom Gericht bestellten Betreuers.
Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können, müssen
Sie geschäftsfähig sein und mindestens einem Menschen
so vertrauen, dass Sie diesen zur Regelung Ihrer
Angelegenheiten bevollmächtigen wollen.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abfassen möchten,
sollten Sie sich beraten lassen, damit die Vollmacht
auch Ihren Wünschen entsprechend eingesetzt werden
kann. Hierfür stehen Ihnen Rechtsanwälte und Notare,
die Betreuungsstelle beim Landkreis Oldenburg und der
Betreuungsverein gerne zur Verfügung.