4. Beratung und Unterstützung 18
Betreuungsverfügung
Bei der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für
den Fall der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung
festlegen. Hierbei setzt das Gericht einen gesetzlichen
Betreuer für begrenzte Aufgaben ein, z. B. die Vermögenssorge.
Dabei orientiert es sich an dem in der Betreuungsverfügung
dargelegten Willen. Im Gegensatz zu
einem durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten
unterliegt der Betreuer dem Betreuungsgesetz und wird
vom Gericht kontrolliert. Eine Betreuungsverfügung ist
dann sinnvoll, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie
eine Vorsorgevollmacht erteilen können oder wenn Sie
darüber hinaus Gründe haben, die für eine gerichtliche
Kontrolle sprechen.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich
medizinischer Behandlung oder Behandlungsbegrenzung
im Falle einer aussichtslosen Erkrankung,
insbesondere in der letzten Lebensphase, festlegen.
Diese Verfügung ist für Ärzte und medizinisches Personal
bindend.
Betreuungsstelle des Landkreises Oldenburg
Hilfen für Erwachsene nach dem Betreuungsgesetz
Delmenhorster Straße 13, 27793 Wildeshausen
Tel. 04431/85-711/-712/-713
Im Bürgerhaus der Gemeinde Wardenburg findet nach
vorheriger Terminvereinbarung an jedem 1. und 3. Donnerstag
im Monat in der Zeit von 16.00 – 17.00 Uhr
eine kostenlose Sprechstunde des Betreuungsvereines
Oldenburg-Land e. V. statt.
Betreuungsverein Oldenburg-Land e. V.
Mühlendamm 1, 27793 Wildeshausen
Tel. 04431/72767
Zudem bietet das Seniorenservicebüro im Bürgerhaus
der Gemeinde Wardenburg kostenlose Formulare und
gegen eine Schutzgebühr auch eine Notfallmappe an,
in der entsprechende Vordrucke enthalten sind.
/www.winzen-grabmale.de