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5. Finanzielle Fragen und Hilfen
Schwerbehindertenausweis
Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der
Grad der Behinderung 50 % beträgt.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht je nach
Grad der Behinderung eine Anzahl von Vergünstigungen
und Rechten.
Je nach Eintrag gesundheitlicher Merkmale auf dem
Schwerbehindertenausweis sind folgende Nachteilsausgleiche
möglich:
〉〉 Ermäßigung von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren (nur bei Merkzeichen RF)
〉〉 Steuerliche Erleichterung
〉〉 Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr;
Fernverkehr
〉〉 Mehrbedarfsanerkennung bei Sozialhilfebezug